Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich

  1. Dies von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Vertragsbedingungen zwischen growganic GmbH, Memeler Straße 4, 42897 Remscheid, vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Christoph Böcker (im Folgenden Auftragnehmer) und den Kunden (im folgenden Auftraggeber) für insbesondere aber nicht abschließend Coachings, Beratungen sowie individuelle Dienstleistungen im Bereich E-Commerce / Conversion-Optimierung (im folgenden Leistungen).
  2. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen gem. § 14 BGB.
  3. Abweichende Vertragsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Dem Auftraggeber wird ein Angebot unter Mitteilung des Leistungsinhaltes, des Leistungsumfangs und des Leistungspreises unterbreitet.
  2. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das generelle Angebot des Auftragnehmers und dessen Leistung annimmt. Der Auftragnehmer ist für die Dauer von 2 Wochen an das Angebot gebunden. Im Falle einer mündlichen Annahme durch den Auftraggeber bestätigt der Auftragnehmer den Vertragsschluss in Textform.
  3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen Vertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn er aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen die erwartete Leistung nicht erbringen kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die ihn in Gewissenskonflikte bringen könnten oder sonst aus wichtigen Gründen. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Auftragnehmers für die bis zur Ablehnung der Beratung entstandenen Leistungen erhalten.

§ 3 Leistungsinhalt und -Erbringung

  1. Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen. Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Auftraggebers kann, insbesondere bei Dienstleistungen, nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Gegenstand des Vertrags ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Ziels des Auftraggebers ist, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
  2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Anpassungen an dem Inhalt oder dem Ablauf der Leistungserbringung aus fachlichen Gründen vorzunehmen, etwa wenn Bedarf für eine Aktualisierung oder Weiterentwicklung des Leistungsinhaltes besteht, sofern dadurch keine wesentliche Veränderung des Leistungsinhaltes eintritt und die Änderung für den Auftraggeber zumutbar ist.
  3. Die technische Integration der auszurollenden Version der A/B Tests wird grundsätzlich nicht geschuldet. Diese Integration kann auf ausdrücklichen Wunsch nach vorheriger Vereinbarung durch den Auftragnehmer erbracht werden. Die diesbezüglich zu erbringenden Leistungen werden separat beauftragt und vergütet.
  4. Im Übrigen ergeben sich die konkreten Leistungsinhalt aus den Vertragsunterlagen oder Produktbeschreibungen.
  5. Zwischen den Vertragsparteien besteht Einigkeit darüber, dass durch den Abschluss dieses Vertrages zwischen Ihnen kein Arbeitsverhältnis begründet wird. Der Auftragnehmer ist weder in den Betrieb des Auftraggebers eingegliedert, noch unterliegt er einem die organisatorische Gestaltung der Ausführung der geschuldeten Dienstleistungen (hinsichtlich der Zeit, Dauer, Ort, Art und Weise der Auftragsdurchführung) umfassenden Direktions- und Weisungsrecht des Auftraggebers. Der Auftragnehmer erbringt die Dienstleistung grundsätzlich per Remote oder am Sitz des Auftragnehmers. Ist die Anwesenheit beim Auftraggeber zwingend erforderlich, wird dies vorab ausdrücklich vereinbart.

§ 4 Mitwirkung des Auftraggebers

  1. Die Leistung ist in den meisten Fällen nur bei aktiver Mitwirkung des Auftraggebers sinnvoll / wirkungsvoll. Dies gilt insbesondere für die Erteilung erforderlicher Auskünfte als Grundvoraussetzung für eine Leistung wie auch für eine aktive Mitarbeit des Auftraggebers.
  2. Der Auftraggeber ist für den Zugang zu den erforderlichen Diensten und Tools (bspw. Google Analytics, Google Optimize, Google Tag Manager, etc.) selbst verantwortlich. Der Auftragnehmer kann seine Leistungen nur im Rahmen bestehender Accounts des Auftraggebers erbringen. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer erforderliche Zugangsdaten zu übergeben.
  3. Der Auftraggeber ist während der Leistungserbringung und danach in vollem Umfang selbst verantwortlich für sein Handeln. Er erkennt an, dass alle Schritte und Maßnahmen, die im Rahmen der Leistungserbringung von ihm unternommen werden, in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegen.
  4. Sollten aufgrund unvollständiger oder unklarer Informationen durch den Auftraggeber Arbeiten des Auftragnehmers nur teilweise oder gar nicht möglich sein, so ist dieser dazu berechtigt, diese Teilleistung als eigenständige Leistung abzurechnen. Mehraufwendungen durch höheren Aufwand (Fahrten, Unterbringung, Spesen) sind in diesem Falle durch den Auftraggeber zu erstatten. Der Auftragnehmer bemüht sich hierbei, eventuelle Mehraufwendungen möglichst gering zu halten. Verzögerungen, die im Wirkungskreis des Auftraggebers begründet sind, führen zu einer vom Auftraggeber zu vergütenden Erweiterung des Auftrages. Ansprüche des Auftraggebers für dadurch verursachte Verzögerungen bestehen nicht.

§ 5 Vergütung und Zahlungsmodalitäten

  1. Der Auftraggeber hat für die erbrachten Leistungen die vertraglich vereinbarte Vergütung zu zahlen. Ist eine solche nicht ausdrücklich bestimmt, gilt der vom Auftragnehmer genannte Stundensatz, ersatzweise die ortsübliche, angemessene Vergütung.
  2. Ist ein Retainer, also ein monatliches Honorar, für eine gewisse Menge an Leistung (bspw. Anzahl durchzuführender Tests pro Monat) vereinbart, können nicht angefallene Leistungen im Rahmen eines Retainers in Höhe von maximal 50 Prozent auf den Folgemonat übertragen werden. 
  3. Ist ein Retainer, für ein gewisses Stundenkontingent vereinbart, können nicht abgerufene Stunden im Rahmen eines Retainers in Höhe von maximal 25 Prozent auf den Folgemonat übertragen werden.
  4. Eine über die einmalige Übertragung aufgelaufender Leistungen/Stunden hinausgehende Übertragung oder Abgeltung ist ausgeschlossen.
  5. Sofern der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug ist, ist er verpflichtet, für jede (weitere) Mahnung pauschal € 5,00 für Aufwendungen zu erstatten. Es bleibt dem Auftraggeber jedoch überlassen, nachzuweisen, dass dem Auftragnehmer kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Unberührt bleibt dem Auftragnehmer die Möglichkeit, die weiteren gesetzlichen Ansprüche aus Verzug geltend zu machen.
  6. Ist Vorkasse vereinbart, ist der Auftragnehmer berechtigt, vor Erbringung der Leistung die Entrichtung der Vergütung durch den Auftraggeber zu überprüfen und gegebenenfalls einen Nachweis über die erfolgreiche Zahlung vorlegen zu lassen.
  7. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber für die erbrachten Dienstleistungen jeweils eine den jeweils geltenden gesetzlichen, insbesondere den umsatzsteuerrechtlichen Vorgaben entsprechende Rechnung zu erteilen. Die Vergütung für den jeweiligen Abrechnungszeitraum ist binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum auf das in der Rechnung genannte Konto zu entrichten. Skonto wird nicht gewährt.

§ 6 Aufwendungen

  1. Dem Auftragnehmer steht ein Anspruch auf Erstattung seiner Aufwendungen zu, soweit sie für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlich und angemessen sind. Hierüber wird der Auftragnehmer den Auftraggeber im Vorfeld informieren.
  2. Kosten für Drittsoftware oder sonstige Produkte oder Dienstleistungen, die für die Realisierung der diesseitigen Dienstleistung erforderlich sind, werden gesondert in Rechnung gestellt und sind grundsätzlich nicht in der Angebotserstellung enthalten. Abweichende Regelungen werden innerhalb des Angebots aufgeführt.
  3. Begleitende Leistungen wie Benutzereinführungen, Dokumentationen, Schulungen, Support oder Ähnliches sind nicht standardmäßig im Auftrag enthalten, sondern nur dann Vertragsinhalt, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
  4. Der Auftragnehmer rechnet zusätzlich Fahrtkosten in Höhe von 30 Cent pro Kilometer ab, falls der Auftraggeber eine Präsenz des Auftragnehmers anfordert oder dies aus organisatorischen oder technischen Gründen unabdingbar ist.

§ 7 Leistungsausfall

  1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen Termin zur Leistungserbringung abzusagen, sofern beim Auftragnehmer oder einem Dritten, vom Auftragnehmer eingeschalteten Leistungserbringer eine Verhinderung, z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Unwetter, Verkehrsbehinderung oder Krankheit eintritt, die der Auftragnehmer ohne eigenes Verschulden daran hindert, die Leistung zum vereinbarten Termin zu erbringen.
  2. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine eventuelle Absage dem Auftraggeber möglichst zeitnah mitzuteilen.
  3. Im Falle einer Absage nach Absatz 1 steht dem Auftraggeber ein Anspruch auf Schadensersatz nicht zu.

§ 8 Vertraulichkeit

  1. Der Auftragnehmer behandelt die Daten des Auftraggebers vertraulich und erteilt bezüglich der Inhalte der Gespräche und Übungen, sowie deren Begleitumstände und die persönlichen Verhältnisse des Auftraggebers Auskünfte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers.
  2. § 8 Abs. 1 ist nicht anzuwenden, wenn der Auftragnehmer aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist, beispielsweise bei Straftaten, oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte, Familienangehörige, Kollegen oder Vorgesetzte.
  3. § 8 Abs. 1 ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Schulung und Prävention persönliche Angriffe gegen den Auftragnehmer oder seine Berufsausübung stattfinden und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.

§ 9 Datenschutz

Die Parteien verpflichten sich zur Einhaltung sämtlicher derzeit geltender datenschutzrechtlicher Bestimmungen. Insbesondere übernimmt der Auftragnehmer keine Verantwortung für die Einhaltung des Datenschutzes im Unternehmen oder auf der Webseite des Auftraggebers.

§ 10 Urheber- und Nutzungsrechte, Namensnennung

  1. Der Auftragnehmer hat an allen Leistungsunterlagen Urheberrechte. Eine Verwendung der Bilder, Filme, Texte und Inhalte ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht gestattet.
  2. Eine Abänderung der Inhalte durch den Auftraggeber ist untersagt.
  3. Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber sämtliche Rechte an den Ergebnissen, die während der Dauer dieses Vertrages entstanden sind und direkten Bezug zur nach diesem Vertrag geschuldeten Tätigkeit haben.
  4. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber darüber hinaus unwiderruflich die ausschließlichen, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkten Nutzungsrechte an allen etwaigen urheberrechtsfähigen Werken ein, die er während der Dauer dieses Vertrages erstellt und die einen Bezug zu seiner nach diesem Vertrag geschuldeten Tätigkeit haben. Die Einräumung der urheberrechtlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte umfasst auch etwaige bei Vertragsschluss noch unbekannte Nutzungsarten. Die Einräumung von Nutzungs- und Verwertungsrechten erfolgt bereits im Zeitpunkt der Entstehung der vorgenannten Schutzrechte, bei noch unbekannten Nutzungsarten mit deren Bekanntwerden.
  5. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass der Auftragnehmer die Leistung für den Auftraggeber als Referenz auf seiner Website und in sonstigen Veröffentlichungen benennt. Der Auftragnehmer darf dafür Auszüge aus seinen Werken für den Auftraggeber abbilden oder ablaufen lassen, die Webseite verlinken und Name, Marke und Logo des Auftraggebers dafür nutzen. Der Auftraggeber kann dieses Einverständnis mit Wirkung für die Zukunft aus wichtigem Grund widerrufen.

§ 11 Haftung

  1. Die Parteien haften unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  2. Unbeschadet der Fälle unbeschränkter Haftung gemäß § 12 Abs. 1 haften die Parteien einander bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalspflichten), allerdings beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
  3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Rahmen schriftlich von einer Partei übernommene Garantien.

§ 12 Laufzeiten und Kündigung

  1. Die vom Auftragnehmer angebotenen Leistungen werden für eine bestimmte Laufzeit vereinbart. Die konkrete Laufzeit ergibt sich aus dem Angebot oder der Produktbeschreibung.
  2. Ist keine Laufzeit im Angebot angegeben, beträgt die Mindestlaufzeit 6 Monate. Ausgenommen hiervon sind Leistungen, bei denen im Angebot ausdrücklich „Laufzeit: Keine“ vermerkt ist. In diesen Fällen endet der Vertrag automatisch mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistung.
  3. Die Kündigung ist erstmals zum Ablauf der vereinbarten Laufzeit bzw. der Mindestlaufzeit unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Laufzeitende möglich. Während der vereinbarten Laufzeit ist eine ordentliche Kündigung nicht möglich. Erfolgt eine Kündigung nicht oder nicht rechtzeitig, verlängert sich der Vertrag automatisch:
    • um die im Angebot angegebene Laufzeit, wenn eine solche vereinbart wurde
    • um weitere 6 Monate, wenn keine Laufzeit vereinbart wurde
  4. Der verlängerte Vertrag kann dann wiederum mit einer Frist von einem Monat zum jeweiligen Laufzeitende gekündigt werden.
  5. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  6. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt davon unberührt.
  7. Im Fall der vorzeitigen Kündigung des Auftraggebers aus wichtigen Gründen bleibt der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers unberührt.

§ 13 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird der Sitz des Auftragnehmers vereinbart.

Aktualisiert am: 15.10.2024

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